Letzte Aktualisierung 05. Juni 2026
1. Geltungsbereich und Zweck
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Beziehung zwischen der Nondum Paracelsus GmbH (nachfolgend „der Veranstalter“, „wir“) und den Personen, die das Filmprojekt Das Erbe des Paracelsus über diese Website finanziell unterstützen (nachfolgend „Förderer“, „Nutzer“, „Sie“).
Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Crowdfunding-Kampagne mit Gegenleistungen (Reward-based Crowdfunding) zur Finanzierung eines unabhängigen Dokumentarfilms. Mit der Leistung eines Beitrags akzeptieren Sie diese AGB vollumfänglich.
2. Art des Beitrags — keine Investition
Die Beiträge sind Unterstützungsleistungen mit symbolischen oder materiellen Gegenleistungen (Rewards) und stellen ausdrücklich dar:
- Keine Finanzinvestition und kein Finanzprodukt im Sinne der schweizerischen Finanzmarktgesetzgebung.
- Kein Darlehen und keine Forderung auf Rückzahlung des geleisteten Betrags (vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen, siehe Ziff. 6).
- Keine Beteiligung an Gewinnen, Einnahmen, Verwertungsrechten oder am Eigentum am Werk.
- Keine Übertragung von Urheber- oder sonstigen Immaterialgüterrechten am Film an den Förderer.
Sämtliche Rechte am Dokumentarfilm, einschliesslich Urheber-, Verwertungs- und Nutzungsrechte, verbleiben vollumfänglich beim Veranstalter bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
3. Förderstufen und Gegenleistungen
Die Förderer können zwischen verschiedenen Beitragsstufen wählen. Jede Stufe umfasst die Vorteile aller darunterliegenden Stufen:
- Förderer (ab CHF 5): Nennung im Abspann (optional), Eintrag auf der Projektwebseite (optional), Möglichkeit der anonymen Unterstützung.
- Bronze (ab CHF 25): persönlicher Zugangscode zum Film nach der Premiere, zzgl. vorheriger Vorteile.
- Silber (ab CHF 100): exklusiver Zugang zur Online-Vorpremiere, zzgl. vorheriger Vorteile.
- Gold (ab CHF 200): physische Sammleredition, zzgl. vorheriger Vorteile.
- Platin (ab CHF 350): Platz bei der Premiere im Kloster Einsiedeln (limitiert auf 120 Plätze), zzgl. vorheriger Vorteile.
- Exklusiv (ab CHF 1’000): Abendveranstaltung im Scriptorium des Klosters (limitiert auf 20 Plätze), zzgl. vorheriger Vorteile.
Limitierte Gegenleistungen werden nach dem Prinzip der zeitlichen Reihenfolge der Beiträge vergeben. Ist eine limitierte Gegenleistung erschöpft, wird der Förderer informiert und kann eine gleichwertige Alternative oder eine andere Stufe wählen.
3.1 Projektziele
Das Hauptziel beträgt CHF 100’000 zur Fertigstellung und Veröffentlichung des Films. Bei Erreichen von CHF 150’000 wird der Film frei zugänglich auf YouTube und weiteren Plattformen veröffentlicht. Die kommunizierten Zwischenziele (Premiere, Übersetzungen, physische Editionen, freie Bereitstellung) sind Absichtserklärungen, deren Umsetzung vom Erreichen der jeweiligen Finanzierungsschwelle abhängt.
4. Lieferung physischer Gegenleistungen
Bestimmte Stufen umfassen den Versand physischer Gegenstände (z. B. USB-Sticks, Sonderausgaben, Sammlereditionen).
- Der Versand erfolgt an die vom Förderer angegebene Adresse. Der Förderer ist für die Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben verantwortlich.
- Lieferfristen sind voraussichtlich und abhängig vom Projektfortschritt; sie verstehen sich als unverbindliche Schätzungen.
- Bei internationalem Versand können Zoll-, Einfuhr- oder sonstige Gebühren anfallen, die zu Lasten des Förderers gehen.
- Kann eine Lieferung aufgrund fehlerhafter Adressangaben nicht zugestellt werden, behält sich der Veranstalter vor, zusätzliche Versandkosten in Rechnung zu stellen.
5. Zahlungen
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (Stripe und PayPal). Mit der Zahlung akzeptieren Sie zusätzlich die jeweiligen Bedingungen dieser Anbieter. Der Veranstalter speichert keine vollständigen Kreditkarten- oder Kontodaten.
Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders angegeben. Allfällige gesetzliche Steuern werden gemäss anwendbarem Recht behandelt.
6. Rückerstattung, Verzögerung und Abbruch
Grundsatz der Nicht-Rückerstattung: Geleistete Beiträge sind grundsätzlich nicht rückerstattbar, da es sich um Unterstützungsleistungen für ein kreatives Projekt handelt, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ausnahmen.
Verzögerung: Ein kreatives Filmprojekt unterliegt naturgemäss Unwägbarkeiten. Das Projekt sowie dessen Gegenleistungen und Zeitpläne können sich ändern, verzögern oder im Umfang angepasst werden. Solche Anpassungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch.
Abbruch: In Ausnahmefällen (z. B. höhere Gewalt, Nichterreichen der Mindestfinanzierung, Unmöglichkeit der Fertigstellung) kann das Projekt abgebrochen werden. In diesem Fall informiert der Veranstalter die Förderer transparent über den Sachverhalt und den Umgang mit den geleisteten Beiträgen. Sofern Mittel noch nicht zweckgebunden verwendet wurden, wird der Veranstalter eine angemessene und faire Lösung suchen.
Zwingende Verbraucherschutzrechte nach anwendbarem schweizerischem oder europäischem Recht bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.
7. Pflichten des Förderers
- Wahrheitsgemässe und vollständige Angabe der erforderlichen Daten.
- Beiträge dürfen nur mit eigenen, rechtmässig verfügbaren Zahlungsmitteln geleistet werden.
- Förderer müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein bzw. über die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter verfügen.
8. Geistiges Eigentum und Nutzung der Webseite
Alle Inhalte dieser Website (Texte, Bilder, Logos, audiovisuelles Material) sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Veranstalters oder seiner Lizenzgeber. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
9. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen des anwendbaren Rechts. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte oder Folgeschäden sowie für Umstände ausserhalb seines Einflussbereichs (höhere Gewalt) ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten ist in unserer Datenschutzerklärung geregelt, die integraler Bestandteil dieser AGB ist.
11. Änderungen der AGB
Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB anzupassen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Beitrags geltende Fassung. Wesentliche Änderungen werden in geeigneter Form kommuniziert.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters (Mörschwil, Kanton St. Gallen). Zwingende Gerichtsstände zugunsten von Konsumenten, insbesondere mit Wohnsitz in der EU, bleiben vorbehalten.